ZWF
Die Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) ist ein Zusammenschluss von fünf Verwertungsgesellschaften (u.a. auch VG Bild-Kunst), die die Rechte der bildenden Künstler, Fotografen, Grafikdesigner, aber auch der am Film beteiligten Urheber wie Regie, Kamera, Schnitt, Bühnenbild oder Kostüm wahrnehmen.
Auch mit der ZWF konnte eine Verlängerung des bestehenden Gesamtvertrages vereinbart werden. Die Gebühren für die ZWF betragen seit dem 1. Januar 2024 für die Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen in Hotelzimmer 10,44 Euro pro Zimmer/Jahr. DEHOGA-Verbandsmitglieder zahlen einen reduzierten Betrag in Höhe von nur 8,15 Euro pro Zimmer/Jahr. Die ZWF hat das Inkasso auf die GEMA übertragen.
Dr. Uta Stenzel
RA'in (SyndikusRA'in)
Referentin
DEHOGA Bundesverband
Lebensmittelrecht, Verbraucherschutzrecht, Urheberrecht
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin